Wegfall des Kinderreisepasses

WEGFALL DES KINDERREISEPASSES ZUM 01.01.2024

 

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 bestimmt, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 als Ausweisdokument wegfällt.

 

Aus diesem Grund besteht ab 2024 deutschlandweit auch für Kleinkinder nur noch die Möglichkeit, einen biometrischen Personalausweis bzw. Reisepass zu beantragen.

Kinderreisepässe mit dem Ausstellungsdatum vor dem 01.01.2024 behalten ihre Gültigkeit.

Die Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes finden Sie unter auswaertiges-amt.de.

Wir empfehlen, dass Sie sich vor der Einreise informieren, ob der vorhandene Kinderreisepass noch akzeptiert wird.

 

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger zu beachten, dass die Bearbeitungszeiten der Bundesdruckerei von Dokumenten nun auch bei Kleinkindern beim Personalausweis ca. 2 Wochen und beim Reisepass ca. 3 Wochen betragen. Eine frühzeitige Beantragung wird deshalb dringend empfohlen.

Termine für verschiedene Leistungen des Bürgerbüros und Informationen über die mitzubringenden Unterlagen finden Sie unter vg-glonn.de/terminvereinbarung

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Glonn jederzeit gerne telefonisch unter der Telefonnummer 08093/9097-24, -25, -34 zur Verfügung.

 


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